Medienstaatsvertrag & Rundfunklizenz: Was Streamer wissen müssen
Brauchst du als Twitch-Streamer eine Rundfunklizenz? Was der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt, ab wann er greift und warum die meisten Streamer entspannt bleiben können.
Worum geht es?
Der Medienstaatsvertrag (MStV) hat 2020 den alten Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Er sorgte für Aufregung, weil er Live-Streaming unter bestimmten Bedingungen als rundfunkähnliches Angebot einstuft – mit möglicher Lizenzpflicht.
Ab wann könnte eine Lizenz nötig sein?
Entscheidend ist § 54 MStV. Eine Zulassung (Rundfunklizenz) kann relevant werden, wenn dein Angebot rundfunkähnlich ist – also linear (nach festem Sendeplan, nicht auf Abruf) und redaktionell gestaltet. Ausgenommen sind aber Angebote, die
- im Schnitt weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen (gemessen über sechs Monate), oder
- nur geringe Bedeutung für die Meinungsbildung haben.
Rechtssicherheit: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bist du unsicher, ob dein Angebot lizenzpflichtig ist, kannst du bei deiner Landesmedienanstalt eine kostenlose Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 54 Abs. 1 S. 2 MStV anfragen.
Praxis-Tipp
Wenn du in Richtung großer Reichweiten wächst und regelmäßig nach festem Zeitplan sendest, lohnt sich frühzeitig ein Blick auf die Angebote deiner Landesmedienanstalt – viele bieten unkomplizierte Auskunft und teils vereinfachte Verfahren.
Weiter
Zum Datenschutz geht es unter DSGVO für Streamer, zur Musik unter GEMA & Musikrechte.