Medienstaatsvertrag – Was ändert sich für Streamer?

Medienstaatsvertrag – Was ändert sich für Streamer?

MyStreamTV 9. November 2020 0 Comments

Medienstaatsvertrag – Brauche ich eine Rundfunklizenz?

Ihr erinnert euch doch sicherlich an die vergangenen Jahre, als die Thematik des Medienstaatsvertrages im Raum stand und erstmal jeder “Twitch für tot erklären” wollte.
Nun etwas mehr als ein Jahr später, können vor allem die angehenden Twitch Streamer wie auch die Semi Professionellen Streamer wieder aufatmen. Warum diese wieder aufatmen können? Es wurde beschlossen, dass eine Rundfunklizenz erst benötigt wird ab einem gewissen Durchschnitt an gleichzeitig erreichten Nutzern oder prognostizierten Entwicklung des Zuschauer-Wachstums erreicht werden muss.

Somit können wir weiterhin nach herzenslust Streamen und die Digitale Welt mit Content überschwemmen.

§54 Zulassungsfreie Rundfunkprogramme
(1) Keiner Zulassung bedürfen Rundfunkprogramme,
1. die nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten, oder
2. die im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden.
Die zuständige Landesmedienanstalt bestätigt die Zulassungsfreiheit auf Antrag durch Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Quelle: HmbGVBl. Nr. 46

 

Dieses mal sind es Streamer wie MontanaBlack oder auch TheRealKnossi die hierbei mal in die Röhre schauen und nicht ihr Zuschauer. 😉

 

Alle Angaben ohne Gewähr – Wir bieten lediglich Informationen und Rechtsberatung.

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